Im Markenrecht gilt grundsätzlich „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ bzw. „wer zuerst anmeldet, hat das bessere Recht“.
Sobald Ihre Firma oder Ihre Produkte bekannt(er) werden, gibt es meist „Trittbrettfahrer“. Wenn Sie Ihre Produktbezeichnung oder Ihr Logo nicht als Marke angemeldet haben, können Sie eine Verwendung durch Trittbrettfahrer in der Regel nicht verhindern oder müssen sogar Ihre Bezeichnungen ändern, wenn ein Trittbrettfahrer die Marke schneller anmeldet als Sie.
Natürlich ist nicht vorhersehbar, wann ein Dritter auf die Idee kommt, Ihre Bezeichnung zu nutzen. Daher ist es absolut sinnvoll, Ihre Produktbezeichnung und auch Ihren Firmennamen anzumelden, sobald Sie die Entscheidung für deren Verwendung getroffen haben.
Mit einer eingetragenen Marke erhalten Sie ein Monopolrecht. Sie alleine dürfen entscheiden, wer Ihre Marke für bestimmte Produkte und Dienstleistungen verwenden darf.