Es ist wichtig, dass Sie einen Überblick über Rechte von Dritten haben, die Sie möglicherweise verletzen oder die möglicherweise Ihre Marke verletzen. Dies ist bereits wichtig, bevor Sie die Benutzung Ihrer Marke beginnen oder die Anmeldung beim Markenamt einreichen, aber auch nach Eintragung Ihrer Marke.
Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft nicht, ob Ihre Anmeldung ältere Rechte Dritter verletzt. Es informiert Sie auch nicht, wenn Dritte eine Marke anmelden, die Ihre Marke verletzen. Dies müssen Sie selbst recherchieren.
Werden Marken verletzt, kann der Markeninhaber verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz verlangen. Dies geschieht häufig durch kostenintensive Abmahnungen und/oder gerichtliche Verfahren.
Wenn Sie nicht gegen Marken vorgehen, die zu Ihrer Marke identisch oder ähnlich sind, wird der Schutzbereich Ihrer Marke immer schwächer.
Eine Recherche dient also Ihrem Schutz gegen Ansprüche Dritter und auch der Verteidigung Ihrer eigenen Marke gegen Dritte. Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt kann Sie hierbei unterstützen.