Mit einer Abmahnung macht ein anderer geltend, dass Sie seine Marke oder sein anderes Kennzeichenrecht (zum Beispiel sein Unternehmenskennzeichen) verletzen und fordert von Ihnen in der Regel neben Unterlassung auch Schadensersatz.
Bei der Beurteilung, ob eine Markenverletzung vorliegt handelt es sich um eine Abwägung verschiedener Gesichtspunkte. Insbesondere kommt es auf die eingetragene Marke an und für welche Waren/Dienstleistungen sie eingetragen ist. Weiterhin ist relevant wie Sie die Marke benutzt haben. Es handelt sich um eine Einzelfallprüfung, für die Sie einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen sollten, der im Gewerblichen Rechtschutz ausreichend Erfahrung hat. Bitte beachten Sie, dass die in einer Abmahnung gesetzten Fristen häufig nicht ohne weiteres verlängert werden können und nach Fristablauf ohne Reaktion oftmals sehr schnell Gerichtsverfahren eingeleitet werden.