Glossary Deutsch
Auch im Markenrecht gibt es zahlreiche Fachbegriffe. Diese erklären wir in unserem Markenlexikon.
| Begriff | Erläuterung |
|---|---|
| Klangmarke | bezeichnet eine akustische Marke, die aus Klängen und Geräuschen besteht, zum Beispiel eine kurze, charakteristische Klangfrequenz („Jingle“). Bei der Anmeldung und Eintragung einer solchen Marke gelten besondere Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen. |
| Klasse | Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis muss nach amtlich festgelegten Klassen gemäß der Nizzaer Klassifikation strukturiert werden. |
| Klassengebühren | Klassengebühren sind die Gebühren, die das jeweilige Markenamt für die Bearbeitung in Abhängigkeit von der Anzahl der Klassen verlangt. Insbesondere bei Anmeldungen oder Verlängerungen ist die Anzahl der Klassen zu berücksichtigen (siehe Amtsgebühren). |
| Koexistenzvereinbarung | siehe Abgrenzungsvereinbarung |
| Kollektivmarken | Als Kollektivmarken können alle als Marke schutzfähigen Zeichen eingetragen werden, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften zu unterscheiden. Inhaber von Kollektivmarken können nur Verbände von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungsunternehmern oder Händlern sein. |