Glossary Deutsch

Auch im Markenrecht gibt es zahlreiche Fachbegriffe. Diese erklären wir in unserem Markenlexikon.

Begriff Erläuterung
Einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung dient der kurzfristigen Durchsetzung eines Anspruchs, zum Beispiel eines Unterlassungsanspruchs im Fall einer Markenverletzung. Eine einstweilige Verfügung kann binnen weniger Tage und auch mündliche Verhandlung erwirkt werden. Sie stellt somit ein sehr „scharfes Schwert“ gegen Markenverletzer dar.

Eintragbarkeit

Eintragbarkeit bedeutet, dass eine Marke die an den Markenschutz gestellten Anforderungen erfüllt. Ältere Schutzrechte Dritter können der endgültigen Eintragung dennoch entgegenstehen.

Eintragung

Die Eintragung einer Marke lässt das Ausschließlichkeitsrecht entstehen. Die Anmeldung wird zur Eintragung. Ab Eintragung der Marke kann aus dieser vorgegangen werden.

Eintragungstag

Datum, an dem die Marke eingetragen wurde.

Einzelhandelsdienstleistungen / Großhandelsdienstleistungen

Einzelhandelsdienstleistungen / Großhandelsdienstleistungen umfassen die Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Einzel-/Großhandelstätigkeit stehen.

Entgangener Gewinn

Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz in Form seines entgangenen Gewinns.

Erschöpfung

Der Markeninhaber kann die Benutzung seiner Marke durch Dritte nicht für solche Produkte verbieten, die mit seiner Zustimmung innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden. Denn das Markenrecht ist dann erschöpft.

EUIPO

Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum mit Sitz in Alicante.

 

Synonyme - Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum