Erschöpfung

Begriff Erläuterung
Erschöpfung

Der Markeninhaber kann die Benutzung seiner Marke durch Dritte nicht für solche Produkte verbieten, die mit seiner Zustimmung innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden. Denn das Markenrecht ist dann erschöpft.