Amt

Begriff Erläuterung
Amt

Es gibt weltweit verschiedene Ämter, die für die Prüfung und Verwaltung von Marken zuständig sind.

Für deutsche Marken ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, für EU Marken (Unionsmarken) das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und für internationale Marken die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).