Amtsgebühren
| Begriff | Erläuterung |
|---|---|
| Amtsgebühren | Das Markenamt beginnt die Prüfung der Anmeldung erst nach Zahlung der amtlichen Gebühren. Werden die Amtsgebühren nicht innerhalb der vom Amt gesetzten Frist gezahlt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Es erfolgt dann keine Eintragung der Marke. Sofern ein Anwalt die Anmeldung der Marke übernimmt, teilt er Ihnen diese Zahlungsfrist mit. Die Amtsgebühren gestalten sich wie folgt: Deutsche Markenanmeldung:
EU Markenanmeldung:
Verlängerung deutsche Marke:
Verlängerung EU Marke:
Zusammen mit unseren Anmeldegebühren stellen wir im Zeitpunkt der Beauftragung einer deutschen Marke € 290.- und einer EU Marke € 850.- Amtsgebühren in Rechnung. Sollten sich die Amtsgebühren erhöhen, werden wir Sie entsprechend rechtzeitig informieren. |