Ausschließlichkeitsrecht
| Begriff | Erläuterung |
|---|---|
| Ausschließlichkeitsrecht | Das Markengesetz monopolisiert die eingetragene Marke zugunsten des Markeninhabers. Der Markeninhaber entscheidet, wer seine Marke benutzen darf und er kann jedem Dritten die Benutzung seiner Marke verbieten. Das Markenrecht regelt das Ausschließlichkeitsrecht des Markeninhabers ausdrücklich in § 14 MarkenG. Ein Markenrecht kann durch Eintragung eines Zeichens als Marke in das Markenregister, durch die durch Benutzung erzielte Verkehrsgeltung als Marke oder durch die notorische Bekanntheit einer Marke erlangt werden. Aufgrund des Ausschließlichkeitsrechts kann der Markeninhaber jedem Dritten verbieten, dass dieser ohne seine Zustimmung ein Zeichen benutzt, wenn
|