Rückruf
| Begriff | Erläuterung |
|---|---|
| Rückruf | Der Anspruch auf Rückruf steht dem Markeninhaber im Falle einer Markenverletzung zu. Der Anspruch auf Rückruf greift auf die Ware zu, die der Verletzer bereits an Dritte weitergegeben hat. Der Rückruf dient der Verhinderung weiterer Verletzungshandlungen und der Bereinigung des Marktes. Der Verletzer muss versuchen, die rechtsverletzenden Produkte zurückzuholen, indem er seine Abnehmer hierzu auffordert. |