Schadensersatz

Begriff Erläuterung
Schadensersatz

Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz.

Wer eine Markenverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet.

Da die Berechnung des tatsächlich entgangenen Gewinns im Einzelfall schwierig ist, kann der Geschädigte seinen Schaden auf drei unterschiedlichen Wegen berechnen. Zum einen kann er denjenigen Betrag verlangen, den er von dem Verletzer im Falle einer Lizenzierung als Lizenzgebühr hätte fordern können (Lizenzanalogie). Zum anderen kann er den vom Verletzer durch die Kennzeichenverletzung erzielten Gewinn einfordern (Abschöpfung des Verletzergewinns). Alternativ kann er die Erstattung des ihm durch die Verletzung entgangenen Gewinns fordern.