Schutzhindernisse
| Begriff | Erläuterung |
|---|---|
| Schutzhindernisse | Schutzhindernisse sind Gründe, die der Eintragung einer Markenanmeldung entgegenstehen. Nach der Anmeldung prüft das Markenamt, ob Schutzhindernisse bestehen. Bestehen Schutzhindernisse, wird die Anmeldung zurückgewiesen. Am häufigsten wird Markenanmeldungen entgegen gehalten, dass die Marke für Waren/Dienstleistungen beschreibend sei oder aus anderen Gründen nicht als betrieblicher Herkunftshinweisverstanden werden wird. Praxishinweis: Bei der Prüfung möglicher Schutzhindernisse sind eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen sowie die Rechtsprechung der Gerichte zu berücksichtigen. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Fachanwalt gezielt beraten, um das Risiko einer Zurückweisung Ihrer Marke zu reduzieren. |