Unterlassungserklärung
| Begriff | Erläuterung |
|---|---|
| Unterlassungserklärung | Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Unterlassung der Benutzung. Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer vertraglich zur Unterlassung der beanstandeten Benutzung. In Deutschland muss der Markeninhaber nur eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung akzeptieren, sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung räumt das Risiko eines gerichtlichen Verfahrens nicht aus. |