Verletzergewinn
| Begriff | Erläuterung |
|---|---|
| Verletzergewinn | Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz in Höhe des Gewinns, den der Verletzer durch die Kennzeichenverletzung erzielt hat. Wer eine Markenverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet. Da die Berechnung des konkret entgangenen Gewinns im Einzelfal schwierig ist, kann der Geschädigte zwischen drei Alternativen wählen, wie ihm der entstandene Schaden kompensiert werden soll. Zum einen kann er den konkret entgangenen Gewinn berechnen oder so gut es geht durch das Gericht schätzen lassen. Er hat auch die Möglichkeit, entweder denjenigen Betrag zu verlangen, den er von dem Verletzer im Falle einer Lizenzierung als Lizenzgebühr hätte fordern können (Lizenzanalogie), oder den vom Verletzer durch die Kennzeichenverletzung erzielten Gewinn einfordern (Verletzergewinn). |